Bloßer Vandalismus oder Ausdruck politischer Stimmungsmache?
In Schönberg wurden seit dem 1. Mai mehrfach Wahlplakate der KWG und des Bürgermeisterkandidaten Stephan Korn an den ausgewiesenen Orten abgerissen und / oder stark beschädigt.
Dies stellt eine Straftat gem. § 303 StGB dar und wurde bereits zur Anzeige gebracht.
Kurz vor der Kommunalwahl 2024 erhitzen sich die Gemüter um die Themen der Zukunft der Gemeinde – wer wird Bürgermeister, welche Fraktion wird stärkste Kraft, wer konnte den Wähler mit seinen Themen erreichen.
Wahlkampf mitsamt seinen Formen mag manch einen nerven, die Stadt hängt voll mit Gesichtern und Slogans. Vielleicht mit den Gedanken, „was sich schon ändern soll…“.
Ganz sicher jedoch ist Wahlkampf die Einleitung des demokratischen Grundrechts, Wählen zu dürfen:
- Sich informieren
- Dinge der letzten Wahlperiode hinterfragen
- Das Zukunfts-Programm der sich zur Wahl stellenden Wählergemeinschaften, Einzelkandidaten und Parteien vergleichen und sich eine Meinung bilden
- Bei Vor Ort Veranstaltungen die Kandidaten direkt und persönlich Fragen oder Kritik äußern
- Zur Wahl gehen, seine Stimme abzugeben.
Das ist gelebte Demokratie – wie sie in der Verfassung aus gutem Grund verankert ist!
Die Beschädigung unserer Plakate zeigt, dass KWG und Bürgermeister immerhin wahr- und ernstgenommen werden, auch von Einzelpersonen, denen wir scheinbar nicht so sympathisch sind.
Der Vorstand der KWG