Haushaltssicherungskonzept:
Die Stadtvertretung Schönberg hat am 23.02.2023 im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen. In dem Konzept sind Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltslage benannt.
Fazit
Die Auswertung der bisher veranschlagten Erträge und Aufwendungen einschließlich der Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr lässt bisher noch keinen positiven jahresbezogenen Abschluss für 2023 erkennen.
Der veranschlagte Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung vor Rücklagenentnahme von —2.353,2 T€ wird aus heutiger Sicht zwar positiver ausfallen, ein jahresbezogener Haushaltsausgleich wird aber voraussichtlich nicht vollständig erreicht.
Der positive Ergebnisvortrag aus Vorjahren (ca. 2.558 TE) kann zur Deckung des Jahresfehlbetrages 2023 herangezogen werden, sodass nach heutiger Einschätzung ein Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs.2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung für 2023 erreicht werden kann.
Für die zukünftigen Haushaltsjahre ist in der Planung ein Ausgleich in der Ergebnisrechnung ebenfalls nicht dargestellt.
Somit wird ein Haushaltsausgleich nach GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung für die Folgejahre nur schwer zu realisieren sein.
Auch für die Finanzrechnung wird für das Haushaltsjahr 2023 mit der Planung ein jahresbezogener Fehlbetrag (-2.349,3 -FE) erwartet. Die zu erwartenden laufenden Ein- und Auszahlungen lassen ebenfalls ein positiveres Resultat als geplant erwarten, aber der geplante negative Saldo wird nicht vollständig ausgeglichen.
Eine Deckung der planmäßigen Tilgung aus den laufenden Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres wird somit im Jahr 2023 voraussichtlich nicht erreicht.
Aus den Vorjahren konnten erhebliche Überschüsse bei den laufenden Ein- und Auszahlungen realisiert werden. Diese Überschüsse können und werden zum Haushaltsausgleich herangezogen.
Ein Haushaltsausgleichwirddahergemäߧ 16Abs. 2GemHVO-Doppikinder Finanzrechnung durch die Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse (voraussichtlich: +4.960 TE) erreicht.
Die liquiden Mittel der Stadt Schönberg hatten in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Beachtet werden muss hier aber, dass noch eine Vielzahl der Investitionsmaßnahmen aus den Vorjahren und aus dem laufenden Haushaltsjahr offen sind, welche den Bestand der liquiden Mittel in Zukunft stark beeinflussen werden. Die mögliche Realisierung/ Umsetzung einiger Investitionen ist auch abhängig von den jeweiligen Fördermittelzusagen.
Viele Investitionsmaßnahmen sind in der Planung anteilig kreditfinanziert. Hier kommen nach der Umsetzung zusätzliche Kosten aus der Zins- und Tilgungsleistungen auf die Stadt zu.
Für den Doppelhaushalt 2023/2024 wurde der Stadt Schönberg auf Grund der ausgewiesenen Fehlbeträge in der Planung für beide Haushaltsjahre eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit nach der internetgestützten Datenerfassung RUBIKON beschieden.
Auch für die weiteren Jahre 2025ff wird in der Planung des Ergebnis- und Finanzaushaltes ein negativer Abschluss bei den Erträgen /Aufwendungen bzw. laufenden und investiven Ein- und Auszahlungen prognostiziert.
Diese Tendenz führt zwangsläufig zu einer Einschränkung im freien Handlungsspielraum der Stadt Schönberg in den Folgejahren. Um weiterhin einen freien Handlungsspielraum für die Stadt zu gewährleisten sind entsprechende wirksame Maßnahmen zu entwickeln.
Eine stabile Leistungsfähigkeit der Stadt ist erforderlich um die zukünftigen kommunalen Aufgaben stetig gerecht zu werden und Investitionen in den Folgejahren weiterhin finanzierbar zu gestalten.